Unser Tipp zu PIB und KID:
Kompetente Beratung und effiziente Umsetzung.
UCITS IV kommt: Mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie "Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities IV"
wird die verpflichtende Einführung des Key Investor Document (KID) bis Ende 2011 Gewissheit.
Parallel dazu führen immer mehr Kapitalanlagegesellschaften das vom Bundesministerium für Verbraucherschutz geforderte
Produktinformationsblatt (PIB) ein. Beide Maßnahmen sind im Wettbewerb um die Anlegergunst von entscheidender Bedeutung - erlauben sie
doch Privatinvestoren sich schnell und umfassend über mögliche Investitionen zu informieren und auf internationaler Ebene zu vergleichen.
Was auf Seiten der Anleger für mehr Transparenz und damit für wachsendes Vertrauen sorgt, stellt die emittierenden Gesellschaften vor neue
Herausforderungen. So gilt es neben einer Vielzahl inhaltlicher und struktureller Vorgaben auch formelle Rahmenbedingungen zu beachten. Ein komplexes
Thema, mit dem wir bei 4tek uns seit geraumer Zeit beschäftigen. Als Partner führender Kapitalanlagegesellschaften im deutschen Markt
haben wir für Sie vorausgedacht, um Sie im Hinblick auf neue Regelungen und ihre Umsetzung kompetent und umfassend beraten zu können.
Profitieren Sie jetzt von unserem Wissensvorsprung rund um KID und PIB - und von innovativen Lösungen, die Ihrer Gesellschaft schon vor der
Gesetzesnovelle klare Vorteile bringen: Optimieren Sie Ihre Prozesse, steigern Sie die Marktrelevanz Ihrer Produkte und damit Ihre
Wettbewerbsfähigkeit, sorgen Sie für mehr Effizienz in Marketing und Vertrieb und für eine nachhaltige Verbesserung Ihres Kundenservice.
Mehr zu unseren Leistungen im Hinblick auf KID und PIB erfahren Sie auf unserer eigens für Sie eingerichteten Website
www.finanz-beipackzettel.eu oder in einem telefonischen oder persönlichen
Gespräch. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Kontakt:
4Tek Gesellschaft für angewandte Informationstechnologien mbH
Luisenstraße 30
D-63067 Offenbach am Main